allgemeine-
geschäfts-
bedingungen
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Aufträge werden von Display & Druck-Service GmbH (DDS) ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Allgemeiner Bedingungen (AGB) ausgeführt. Sie gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (Auftraggeber), sofern es sich um Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Die AGB von DDS gelten ausschließlich. Abweichende Regelungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen von Auftraggebern werden ausgeschlossen, sofern ihre Geltung nicht ausnahmsweise schriftlich durch DDS bestätigt wurden.
1. Vertragsschluss
1.1 Angebote von DDS sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn DDS dem Auftraggeber Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen sich DDS Eigentums- und Urheberrechte vorbehält.
1.2 Die Bestellung der Ware und / oder Dienstleistung durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist DDS berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang bei DDS anzunehmen.
1.3 Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Auftraggeber erklärt werden.
2. Preise
2.1 Die Preisangebote erlangen Verbindlichkeit erst mit schriftlicher Bestätigung des Auftrages durch DDS. Die im Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch einen Monat nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
2.2 Die Preise von DDS enthalten keine Mehrwertsteuer, diese ist jeweils geltender Höhe hinzuzurechnen.
2.3 Die Preise von DDS gelten ab Hersteller. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.
2.4 Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Mehraufwandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
2.5 Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet. Gleiches gilt für Datenübertragungen (z. B. per Internet / E-Mail).
2.6 Offensichtliche Irrtümer durch Kalkulationsfehler, Rechenfehler, Schreibfehler u.ä. bei Angebot oder Auftragsbestätigung berechtigen DDS zur Anfechtung des Vertrages.
3. Zahlung
3.1 Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft ausgestellt.
3.2 DDS ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
3.3 Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
3.4 Ergeben sich nach Vertragsabschluss Anhaltspunkte dafür, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann DDS Vorauszahlung der Gesamtvergütung verlangen und bis zu deren Ausgleichung noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen DDS auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen länger als zwei Wochen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
3.5 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Zahlt der Auftraggeber nicht binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware die vereinbarte Vergütung einschließlich der Nebenkosten gem. Ziff. 2 Preise, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug.
4. Lieferung, Gefahrübergang
4.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist.
4.2 Auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist DDS berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
4.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Auftraggeber über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.
4.4 Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber im Verzug der Annahme ist.
4.5 Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von DDS ausdrücklich bestätigt wurden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform. Schriftform in diesem Sinne schließt die elektronische Form im Sinne des § 126b BGB (z.B. per E-Mail) ein. Die Lieferzeit endet mit dem Tage, an dem die Ware zur Abholung bereitgestellt wird, den Produzenten verlässt oder wegen unmöglichen Versand eingelagert wird. Für die Dauer der Prüfung der Andrucke, Fertigungsmuster, Lithos usw. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner schriftlichen Stellungnahme oder Freigabe. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Produktionsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit Bestätigung der Änderungen. Für Überschreitung der Lieferzeit ist DDS nicht verantwortlich, soweit diese durch Umstände, welche von DDS nicht zu vertreten sind, verursacht werden.
4.6 Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen, so ist DDS berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.
4.7 Bei verzögerter Leistung von DDS, kann der Auftraggeber die Rechte aus § 323 BGB (Rücktritt) nur ausüben, wenn die Verzögerung von DDS zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
4.8 Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb von DDS als auch in dem eines Zulieferers – wie z. B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Der Rücktritt kann jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung erklärt werden. Eine Haftung von DDS ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
4.9 DDS steht an den vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung zu. Vom Auftraggeber beschafftes Material gleichviel welcher Art, ist DDS frei Haus an die von dieser bestimmten Stelle zu liefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Übernahme der Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Menge. Bei größeren Posten sind die mit der Zählung oder gewichtsmäßigen Prüfung verbundenen Kosten sowie die Lagerspesen zu erstatten.
4.10 DDS nimmt im Rahmen der ihr aufgrund der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten Verpackungen zurück. Der Auftraggeber kann Verpackungen an DDS an den von ihr genannten Stellen zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zurückgeben. Die Verpackungen können auch bei der Lieferung zurückgegeben werden, es sei denn, dem Auftraggeber ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Zurückgenommen werden Verpackungen nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware, bei Folgelieferungen nur nach rechtzeitiger vorheriger Mitteilung und Bereitstellung. Die Kosten des Transportes der gebrauchten Verpackung trägt der Auftraggeber. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sein. Anderenfalls ist DDS berechtigt, vom Auftraggeber die bei der Entsorgung tatsächlich entstehenden Mehrkosten zu verlangen.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen von DDS gegen den Auftraggeber ihr Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an DDS ab. DDS nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für DDS bestehenden Sicherheiten deren Forderung insgesamt um mehr als 20%, so ist DDS auf Verlangen des Auftraggebers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl von DDS verpflichtet.
5.2 Bei Be- oder Verarbeitung von DDS gelieferter und in dessen Eigentum stehender Waren ist DDS als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt und jedem Stadium der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist DDS auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum. Es gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
6. Mängelansprüche, Gewährleistung
6.1 Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse unverzüglich zu prüfen (§ 377 HGB). Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
6.2 Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
6.3 Grundlage der Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung der Ware getroffene Vereinbarung. Als Beschaffenheitsvereinbarung in diesem Sinne gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in der Auftragsbestätigung) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich mitgeteilt wurden. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 3 BGB).
6.4 Bei berechtigten Beanstandungen ist DDS zunächst nach ihrer Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung unter Ausschluss sämtlicher anderen Ansprüche verpflichtet und berechtigt. Kommt DDS dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.
6.5 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
6.6 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digitalproofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
6.7 Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet DDS nur bis zur Höhe des Auftragswertes, jedoch ohne Porto.
6.8 Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens DDS. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragung hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. DDS ist berechtigt, eine Kopie anzufertigen.
6.9 Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20%, unter 2.000 kg auf 15%.
7. Haftung
7.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
7.2 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der DDS, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
7.3 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.4 Die sich aus Ziff. 7.1 bis 7.3 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz.
8. Verjährung
Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz (Ziff. 6. und Ziff. 7.) verjähren mit Ausnahme der unter Ziff. 7 Abs. 2 genannten Schadensersatzansprüche in einem Jahr beginnend mit der (Ab-)Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit DDS arglistig gehandelt hat.
9. Handelsbrauch
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
10. Archivierung
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von DDS nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.
11. Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.
12. Gewerbliche Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, sonstige gewerbliche Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat DDS von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Wirksamkeit
13.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, Offenbach am Main.
13.2 Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
13.3 Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
13.4 Abweichungen von diesen Bestimmungen oder den vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, wie auch der Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
Für besondere Leistungen von DDS gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen ergänzend.
1. Lettershop-Leistungen
DDS bietet sog. Lettershop-Leistungen im Bereich des Direktmarketings an. Umfasst sind hiervon insbesondere die Verarbeitung und Versandvorbereitung von Werbesendungen, insbesondere Dienstleistungen wie Drucken, Falzen, Kuvertieren und Adressieren von Sendungen.
1.1 Die Adressdaten der Sendungsempfänger sind vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
1.2 Soweit DDS beauftragt wird, Adressdaten bei Adressverlagen (Anbieter) zu beschaffen, fungiert sie bei der Vermittlung angekaufter Adressen lediglich als Makler. Für Adresslieferungen und -nutzungen gelten die Regelungen des Vertrags mit dem Anbieter sowie dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen.
1.3 Die vermittelten Adressen bleiben Eigentum der Unternehmen, die Adressen zu Werbezwecken zur Verfügung stellen. Die ausgewählten Adressensätze werden DDS zu der mit dem Anbieter der Adressen vereinbarten Nutzung zur Verfügung gestellt. DDS ist nicht verpflichtet, dem Kunden diesen Stammsatz der Adressen zur Verfügung zu stellen. Im Falle einer vertragswidrigen und/oder missbräuchlichen Mehrfachnutzung von Adressen durch den Auftraggeber stellt dieser DDS von etwaigen Forderungen und/oder Schadenersatzansprüchen der Eigentümer des Datenstammes frei. DDS weist den Kunden darauf hin, dass in dem Datenbestand von Adresssätzen in der Regel Kontrolladressen eingebaut sind, die dem jeweiligen Adressverlag ermöglichen, z. B. eine missbräuchliche Mehrfachnutzung festzustellen. Auch für diesen Fall stellt der Auftraggeber DDS gegenüber den Adressverlagen wegen etwaiger Ansprüche frei.
1.4 DDS haftet gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber von Mailing-Aktionen nicht für die Korrektheit und Aktualität der angemieteten Datenstämme. Sollte es zu Retouren über 4 % kommen, so wird sich DDS jedoch für den Auftraggeber im Klagefalle als Zeuge gegen den jeweiligen Adressverlag und/oder sonstige vorhandene geeignete Beweismittel zur Verfügung stellen.
1.5 DDS als Auftragnehmer und der Kunde als Auftraggeber verpflichten sich durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bestimmungen des BDSG einzuhalten.
1.6 Sofern DDS im Namen des Auftraggebers Daten von Anbietern anmietet oder kauft, verpflichtet sich der Auftraggeber, den darauf entfallenden Rechnungsanteil in jedem Falle innerhalb der von dem Anbieter gesetzten Zahlungsfrist an DDS zwecks Weiterleitung an den Anbieter zu überweisen. DDS ist namens und im Auftrage des Anbieters gegenüber dem Nutzer zum Inkasso berechtigt.
1.7 DDS haftet als Vermittler nicht für mit Mängeln behaftete Adressen und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der vom Anbieter gemachten Angaben. Evtl. Regressansprüche sind vom Auftraggeber unmittelbar gegenüber dem Anbieter geltend zu machen.
1.8 Das Konfektionieren und die Auslieferung von Werbeaussendungen erfolgt durch DDS bei entsprechender Beauftragung durch den Auftraggeber in branchenüblicher Weise. DDS ist berechtigt, dafür Subunternehmer einzusetzen.
1.9 Anfallende Portokosten sind DDS auf Anforderung vom Auftraggeber vorab als Pauschale zu überweisen. DDS ist erst nach Zahlungseingang zur Postauslieferung verpflichtet. Zugesagte Auflieferungstermine verlieren ihre Gültigkeit bei verspätetem Eingang der Portokosten auf den Konten von DDS. Alle nachweislich angefallenen Gebühren und Nachforderungen der DPAG oder sonstigen Zustellunternehmen, z.B. wegen Gewichtsüberschreitungen, werden nach Abschluss des Auftrages in einer Portoendabrechnung mit der Pauschale verrechnet. Deckt die vorab gezahlte Pauschale nicht die tatsächlichen Portokosten, erfolgt eine entsprechende Nachberechnung.
1.10 Durch den Auftraggeber beizustellendes Material ist DDS in einwandfreiem Zustand frei Haus anzuliefern. DDS ist von einer Mengen- und/oder Qualitätskontrolle freigestellt. Eine branchenübliche Mehrlieferung des zu verarbeitenden Materials von 5 % gilt als vereinbart.
1.11 Der DDS durch den Auftraggeber überlassene Vorlagen und Informationen werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist. Für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, z.B. von Marken- und Urheberrechten, aber auch für die Wahrung von Persönlichkeitsrechten des beigestellten Materials und ihrer Übersendung haftet der Auftraggeber. DDS ist vom Auftraggeber von jeglichen Ansprüchen Dritter, die aus einer eventuellen Verletzung solcher Rechte resultieren, freizustellen.
1.12 Der Auftraggeber trägt das Risiko der Verarbeitbarkeit des von ihm beigestellten Materials. Fehler aufgrund mangelnder Verarbeitbarkeit der beigestellten Materialien befreien DDS von jeder Haftung. Eventuell notwendige Mehrarbeit aufgrund mangelnder Verarbeitbarkeit beigestellter Materialien berechtigt DDS, angemessene Erschwerniszuschläge zu berechnen.
1.13 Restmaterial von Werbeaussendungen wird dem Auftraggeber nach der Auftragsabwicklung von DDS zur Abholung bereitgestellt. Nach Ablauf von zwei Wochen nach Rechnungslegung ist DDS zur Vernichtung der entsprechenden Materialien berechtigt.
1.14 Für schuldhafte Versand- und Kuvertierungsfehler haftet DDS nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für den betreffenden Auftrag ohne Portoanteil. Bei Verlust oder Beschädigung beigestellter Materialien haftet DDS nur bis zur Höhe des Material- oder Herstellungswertes.
2. Herstellung/Verteilung von Werbemitteln
2.1 Bei der Herstellung/Verteilung von Werbemitteln (auch durch Sub-Unternehmer) gilt für handelsübliche Mehr- oder Minderlieferungen/- verteilungen bis zu 10% der bestellten Auflage, dass diese nicht beanstandet werden können. Berechnet wird die gelieferte/verteilte Menge. Der Auftraggeber haftet dafür, dass der Inhalt der Werbemittel nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, DDS von etwaigen Forderungen und Schadenersatzansprüchen Dritter freizustellen.
2.2 Mängel eines Teils der Lieferung/Verteilung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung/Verteilung.
2.3 Für Mangelfolgeschäden haftet DDS nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit.
3. Marketing- und Agenturleistungen
3.1 Werbeberatungen sind honorarpflichtig. Die Urheber- und Eigentumsrechte der durch DDS angefertigten Entwürfe, Skizzen und vorgelegter Arbeiten verbleiben bei DDS.
3.2 Notwendig gewordene Leistungen Dritter im Rahmen von Präsentationen und Werbeberatungen trägt der Auftraggeber. Dies betrifft insbesondere, jedoch nicht abschließend, Satz-, Foto- und/oder Reproduktionskosten. Nachträglich vom Auftraggeber gewünschte Änderungen werden nach Zeitaufwand bzw. Fremdkosten, Material usw. in Rechnung gestellt. Vom Auftraggeber bestellte, jedoch nicht in Anspruch genommene Leistungen sind in jedem Fall in voller Höhe zu bezahlen.
3.3 Die Lizenzierung von Leistungen Dritter durch die DDS erfolgt nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber entweder im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers. Sofern DDS nicht ausdrücklich zusichert, dass abgebildete Personen oder Inhaber von Rechten an dort abgebildeten Werken die Einwilligung zu einer Verwertung erteilt haben, hat der Auftraggeber etwaige im Einzelfall notwendige Zustimmungen dieser Dritten selbst einzuholen
3.4 Die Übertragung von Eigentums- und Nutzungsrechten wird in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung geregelt.
3.5 Es ist Obliegenheit des Auftraggebers, die rechtliche Unbedenklichkeit von Werbemaßnahmen prüfen zu lassen. Der Auftraggeber stellt DDS insofern von jeglicher Haftung frei. Im Rahmen seiner vertraglichen Aufgaben haftet DDS dem Auftraggeber gegenüber nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Auf von DDS erkennbare rechtliche Bedenken gegen geplante Werbemaßnahmen wird DDS den Auftraggeber hinweisen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen von Ziff. I. 7. entsprechend.
3.6 DDS erhält von jedem durch DDS ganz oder teilweise gestalteten Werbemittel und der zur Aktion gehörenden Elemente zehn kostenlose Belegexemplare. DDS ist berechtigt, diese zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
4. Programmierung und Entwicklung von Software
4.1 DDS erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Software- und Web-Entwicklung sowie damit verbundene Leistungen gemäß den individuellen Vereinbarungen mit dem Auftraggeber.
4.2 Die Details der zu erbringenden Leistungen sowie der Vergütung ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. Vertrag.
4.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von DDS gelieferte Software oder Website nach Bereitstellung unverzüglich gründlich zu überprüfen und etwaige Mängel innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Auftraggeber keine wesentlichen Mängel angezeigt hat.
4.4 Die Abnahme gilt auch dann als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Software oder Website produktiv nutzt oder in Betrieb nimmt, ohne zuvor Mängel zu rügen.
4.5 DDS räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an der entwickelten Software oder Website ein. Erstellt DDS für den Auftraggeber Websites, steht diesem – nach Abnahme – ausschließlich das Recht, die Website in dem abgenommenen Zustand im Internet zu nutzen. Weitergehende Rechte stehen dem Auftraggeber grundsätzlich nicht zu. Insbesondere erhält der Auftraggeber keine Rechte an der für die Erstellung und Bereitstellung der Website verwendeten Software.
4.6 Die Überlassung von Quellcodes ist nicht geschuldet. Eine solche bedarf in jedem Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
4.7 Eine Weitergabe oder Unterlizenzierung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters zulässig.
5. Massen-/Serien-E-Mail und -Faxversand
5.1 Fax- und E-Mailversand wird grundsätzlich nur im Kundenauftrag, unter Beachtung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften, durchgeführt. Es ist dabei die Obliegenheit des Auftraggebers, die Einhaltung dieser Vorschriften - insbesondere, jedoch nicht ausschließlich bezüglich unerlaubter Werbung - zu beachten.
5.2 Es fällt in die Obliegenheit des Auftraggebers, dass sowohl die übermittelten Inhalte als auch die verwendeten Adressen den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Mit Auftragserteilung wird DDS insofern freigestellt.
5.3 Ansprüche jedweder Art, die aus der auftragsgemäßen Übermittlung von Fax- und/oder E-Mail-Nachrichten resultieren, richten sich deshalb direkt gegen den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist verpflichtet, DDS von jeglichen Ansprüchen Dritter, die sich aus eventuellen Verletzung von Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten usw. resultieren, vollumfänglich freizustellen.